Unser Hinweisgeber-System
Willkommen beim Hinweisgeber-System der Ergon Airlock!
Hier können Sie Ihre Hinweise vollkommen sicher und vollständig anonymisiert übermitteln.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln und die Prinzipien unserer Verhaltensgrundsätze haben bei Ergon Airlock oberste Priorität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es uns wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder mit uns zusammenarbeitender Parteien zu erfahren und entsprechende Schritte einzuleiten.
Aus diesem Grund betreiben wir ein unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem. In diesem können Sie Verstöße gegen Compliance-Richtlinien, Korruption, die Verletzung von Wettbewerbsvorschriften, Verstöße gegen Umweltrichtlinien oder Bedenken aufgrund menschenrechtlicher Risiken, die unser Unternehmen, das Wohlergehen von Mitarbeitern der Ergon Airlock oder weiteren Personen im direkten oder indirektem Umfeld betreffen, melden.
Das Meldesystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden und die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten.
Wir werden diese Informationen selbstverständlich vertraulich behandeln und sichern Ihnen einen sensiblen Umgang mit Ihren Daten zu.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen!
Sie möchten ein Fehlverhalten melden?
Was gibt es dabei zu beachten?Melden Sie
- unabhägig davon, ob Sie bei uns arbeiten oder nicht,
- bekannte oder vermutete Verstöße,
- bei uns oder mit uns in Zusammenhang stehenden Parteien
Sind Sie sich sicher?
Bitte prüfen Sie den entsprechenden Sachverhalt, bevor Sie diesen an uns melden. Es gibt Fakten und subjektive Wahrnehmungen. Für die Untersuchung kann beides nützlich sein, diese sollen aber sorgfältig getrennt werden. Gibt es Belege für Ihren Hinweis z.B. in Form von Fakten, Dokumenten oder Zeugen?
Um die Meldung gut zu bearbeiten, ist es notwendig, dass Ihr Hinweis so konkret wie möglich ist.
Hilfreich ist es, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:
Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Bitte achten Sie als Hinweisgeber*in darauf, dass Ihr Hinweis auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden kann.
Teilen andere Ihre Beobachtungen?
Gibt es für Ihre Beobachtung Zeugen bzw. haben auch andere das wahrgenommen, was Sie festgestellt haben? Das könnte für Ihren Entschluss, einen Hinweis zu geben positiv sein, diesen bestärken und Ihnen mehr Sicherheit geben.
Beachten Sie hierbei aber, nur solchen Menschen Vertrauen zu schenken, auf die Sie sich wirklich verlassen können.
Ermutigen Sie diese gern, ebenfalls einen Hinweis abzugeben.
Was ist ihre Motivation für den Hinweis?
Prüfen Sie Ihre Motivation, bevor Sie einen Hinweis abgeben und klären Sie ein paar Fragen für sich.
Was möchten Sie mit Ihrem Hinweis erreichen? Was bewegt Sie dazu, aktiv zu werden?
Ein berechtigter Hinweis wird nicht unwirksam oder ungültig, wenn die zugrundeliegende Motivation auch eigenen Zielen dient. Stehen Ihrem Vorhaben aber primär eigennützige Motive vor, überlegen Sie bitte, ob Sie Ihr Vorgehen und die daraus vielleicht für andere folgenden Konsequenzen später vor sich selbst (oder Dritten) rechtfertigen können.
Warum können Sie das Thema oder betreffende Personen nicht direkt ansprechen?
Unangenehme Themen zu adressieren oder Personen in Konflikten direkt anzusprechen, erfordert Mut und Kraft.
Fehlt es Ihnen in dem Fall vielleicht an Unterstützung durch Dritte (z.B. Vorgesetzte, Kollegen, Geschäftsführung etc.), durch deren Hilfe Sie das Gespräch suchen können? Oder befürchten Sie negative Konsequenzen oder Nachteile, wenn Sie offen das Gespräch suchen?
Anonymität und Kontaktinformationen
Eine wichtige Säule in unserem Hinweisgebersystem ist Vertrauen und Sicherheit. Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir möchten Sie dennoch dazu ermutigen, Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten in der Meldung zu nennen. Überlegen Sie also gern, ob Sie den Hinweis auch unter Ihrem Namen abgeben würden.
Wenn Sie anonym bleiben möchten
- Geben Sie keine persönlichen Daten an, wie beispielswiese Ihren Namen oder Ihr Verhältnis zu den Beteiligten.
- Achten Sie darauf, nichts Persönliches preiszugeben, das Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt.
- Achten Sie auf eine sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol in Ihrem Browser vor der URL oben links!
- Verwenden Sie eine Email-Adresse, die nur zu diesem Zweck angelegt ist & teilen Sie uns bei Bedarf mit, wenn wir Sie darüber kontaktieren sollen.
Kontaktinformationen
Gemäß der aktuellen Rechtssprechung sind wir nicht verpflichtet, anonymen Hinweisen nachzugehen. Offene Hinweise entfalten aber eine größere Wirksamkeit.
- Legen Sie Ihre Identität offen, um eine deutlich zielgerichtete Bearbeitung Ihres Hinweises zu ermöglichen.
- Ermöglichen Sie uns Rückfragen zum Sachverhalt.
- Bleiben Sie bei der Bearbeitung Ihres Hinweises informiert und eingebunden.
Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben
Unser Hinweisgebersystem bietet verschiedene Möglichkeiten und Kanäle, Hinweise einzureichen.
Meldung via E-Mail
Sie erreichen die Zuständigen über folgenden E-Mail-Adressen: Hinweisgeberschutzgesetz@airlock.com und Hinweisgeberschutzgesetz@ergon.ch
Meldung via Telefon
Sie können Ihre Meldung zu den Geschäftszeiten Mo-Fr 10 - 15 Uhr unter folgender Telefonnummer abgeben: +41 44 268 89 00
Meldung per Post und persönlich
Postanschrift:
Ergon Informatik AG
Merkurstrasse 43
CH-8032 Zürich
Persönlich
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Hinweisgeberschutzgesetz@airlock.com oder Hinweisgeberschutzgesetz@ergon.ch
Meldung digital
Nutzen Sie bitte unten stehendes Formular für Ihre Meldung.